Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) der Appenzeller Druckerei AG (ADAG)

PRÄAMBEL
Als 100%-iges Tochterunternehmen der Druckerei Appenzeller Volksfreund, Genossenschaft, ist es unsere Absicht, ein Unternehmen zu sein, das dem Appenzellerland und dessen Bevölkerung zum Wohle dient.
Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt. Bei der Umsetzung der Projekte ist unser Gebot, in jeder Phase stets den Kunden einzubeziehen und dessen Wünsche wenn immer möglich in der Entwicklung zu berücksichtigen. Wir wollen für den Kunden ein «greifbarer» und nachhaltiger Partner sein und ihm qualitativ hochstehende und innovative Lösungen sowie Produkte bieten.

Geltungsbereich
Für alle Angebote, Offerten, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschliesslich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen. Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.

Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als solche zu bezeichnen.

Preise Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten.

Aufträge
für Dritte Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der ADAG und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu erfolgen. Die ADAG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die ADAG berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der ADAG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, Daten, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der ADAG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die ADAG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die ADAG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die ADAG für allfällig entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die ADAG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der ADAG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Bilder, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge
Die von der ADAG erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der ADAG.

Mehraufwand
Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch oder Gestaltung und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der ADAG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der ADAG.

Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestelIten Menge können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Mängelrüge Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, da sonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von der ADAG nicht übernommen.

Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der ADAG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen. Der Transport erfolgt zum niedrigsten Bahntarif. Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

Werbung
Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

Haftung
Der ADAG übergebene Manuskripte, Datenträger, Werkzeuge, Prägeplatten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.

Gut zum Druck / Proof
Gut zum Druck-PDF‘s oder -Prints sowie farbverbindliche Proofs sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der ADAG über das Online-GzD-Portal oder schriftlich frei zu geben. Die ADAG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Gut zum Druck-PDF‘s oder -Prints sowie Proofs nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung der ADAG für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.

Aufbewahrung von Druckunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Daten sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist CH-9100 Herisau.

Gerichtsstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Appenzell Ausserrhoden zuständig sofern keine andere Abmachung getroffen wird.

Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

 

Ausgabe: November 2018